Mißachtung §95 SGB IX (Allgemeines)
Hallo Burkhard,
die SchwbV hat folgende Möglichkeiten:
Den AG schriftlich abmahnen und zur Einhaltung des SGB IX auffordern und für den Fall der weiteren Missachtung gegen den jeweils zuständigen Sachbearbeiter des AG ein OWI-Verfahren gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX (bis 10.000,- gegen den SB persönlich, darf nicht vom AG ausgeglichen werden) und/ oder gegen den AG ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
PS: Trage bitte in Deinem profil noch ein, welches Recht zur Anwendung kommt, ist wichtig bei Antworten. Ich vermute einmal ein Landes-PersVG.
Bitte auch unbedingt den ersten Forumsbeitrag (ganz oben) "Streng geheim ..." lesen und auch beachten. Also, Suchfunktion und unter A-Z immer vorher nachsehen ob das Thema, die meisten haben wir bereits, beantwortet wurde.