Mißachtung §95 SGB IX (Allgemeines)
Danke für den Hinweis, da wohl der Vorschreiber auch nicht als Vertreter der Schwerbehindertenvertretung geschrieben hat, dachte ich, man sieht es nicht so eng. Ausserdem dachte ich, dass es auch eine Anregung ist, mal darüber nachzudenken, welche Folgen eine Verletzung von Verschwiegenheitspflichten hat. Leider finde ich dazu nie Hinweise, welche Rechte sich für Opfer arbeitgeberhöriger Schwerbehindertenvertreter ergeben.