Heim/Telearbeitsplatz (Allgemeines)
Hallo, kann man aus dem § 81 auch die Pflicht zur Ausgestaltung eines Heimarbeitsplatzes ableiten> An den Kosten zur Einrichtung würde sich die Örtliche Fürsorgestelle beteiligen. Eine Mitarbeiterin leidet an der Crohn Krankheit und hat beim AG nachgefragt ob es möglich ist einen oder zwei Tage zu Hause zu arbeiten. Dies wurde vom AG mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt.
Im voraus Danke.
Mfg Werner