Multiple Sklerose (Fragen zu einer Behinderung)

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Tuesday, 23.03.2010, 09:54 (vor 5156 Tagen) @ speedy

Hallo,

zunächst ist die Frage; Handelt es sich um Zusatzarbeit oder um Verlegung der Arbeitszeit> Von Zusatzarbeit kann sie sich befreien lassen ( §124 SGB IX). Bei Verlegung der Arbeitszeit ist dies etwas schwieriger (Direktionsrecht. Gibt es in Euerm Betrieb einen Betriebsarzt> Dann würde ich den einschalten. Ansonsten scheint ein Attest schon sinnvoll.


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