Multiple Sklerose (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo,
zunächst ist die Frage; Handelt es sich um Zusatzarbeit oder um Verlegung der Arbeitszeit> Von Zusatzarbeit kann sie sich befreien lassen ( §124 SGB IX). Bei Verlegung der Arbeitszeit ist dies etwas schwieriger (Direktionsrecht. Gibt es in Euerm Betrieb einen Betriebsarzt> Dann würde ich den einschalten. Ansonsten scheint ein Attest schon sinnvoll.