Anhörung bei Außerordentliche Kündigung (Kündigung)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Friday, 26.03.2010, 10:13 (vor 5153 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hans-Peter Semler schrieb vor einiger Zeit:

» Vor seiner Entscheidung muss das Integrationsamt den betroffenen
» schwerbehinderten Menschen hören.

Im Rahmen einer "Personenbedingten Kündigung" hat der AG, der BR und ich als SBV eine Einladung vom IA erhalten. Eine Stellungnahme mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit gemeinsamen Gesprächsbedarfes habe ich abgegeben. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer ist bereits angehört worden. Aufgrund einer recht außergewöhnlichen Situation halte ich es dringend für notwendig, gemeinsam mit AG und BR auf neutralem Boden noch einmal mit dem Kollegen zu sprechen, und in der Anhörung vor dem IA haben wir hierzu eine große Chance gesehen.

Jedoch scheint es, dass wir nicht gemeinsam mit dem Kollegen angehört werden. Bei dem betroffenen Kollegen hat die Anhörung bereits stattgefunden, was im konkreten Fall aufgrund einer psychischen Erkrankung bedenklich scheint. Gibt es eine Möglichkeit, auf eine gemeinsame Anhörung zu dringen>

Herzlichen Dank von Matthias


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