Anhörung bei Außerordentliche Kündigung (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 26.03.2010, 19:17 (vor 5153 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

» Gibt es eine Möglichkeit, auf eine gemeinsame Anhörung zu dringen>
Suche das Gespräch mit dem IA und weise auf die besondere Problematik hin.
Unterstützend hier Argumente aus dem Knittel-Kommentar:

Das Integrationsamt hat, falls es dies für erforderlich hält, zur Vorbereitung der Entscheidung eine mündliche Verhandlung durchzuführen.
Sie findet meist im Betrieb oder der Dienststelle statt. Ob das Integrationsamt mündlich verhandelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen.
Auch wenn hierzu keine Verpflichtung besteht – selbst nicht auf Wunsch eines Beteiligten – wird in der Regel eine mündliche Verhandlung zur Abklärung der gegensätzlichen Standpunkte und zur Diskussion der möglichen Lösungswege – nicht zuletzt wegen der Pflicht zu Einigungsbemühungen nach § 87 Abs. 3 SGB IX – erforderlich sein.

Während der mündlichen Verhandlung können etwa Möglichkeiten der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung oder einer innerbetrieblichen Umsetzung des schwerbehinderten Mitarbeiters erörtert werden.

Entbehrlich ist eine mündliche Verhandlung allerdings, wenn die Zustimmung versagt werden soll, etwa weil der Antrag durch den Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß gestellt wurde oder weil nach eigenem Vortrag des Arbeitgebers kein Kündigungsgrund vorliegt.

Die mündliche Verhandlung dient der gemeinsamen Erörterung des Kündigungssachverhalts. An ihr nehmen neben dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Arbeitnehmer die Schwerbehindertenvertretung, ein bevollmächtigtes Mitglied des Betriebs-/Personalrats, sowie ein Vertreter des Integrationsamts oder der örtlichen Fürsorgestelle teil.

Deshalb und wegen der etwaigen Zweckmäßigkeit eines Augenscheins sollte sie möglichst im Betrieb oder der Dienststelle stattfinden. Lassen sich die Beteiligten durch Bevollmächtigte wie Rechtsanwälte oder Verbandsvertreter vertreten (vgl. § 13 SGB X), sind auch diese zur Verhandlung zu laden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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