Altersteilzeit Freistellungsphase (Wahlen)
Guten Morgen zusammen.
ich habe von meinem zuständigen Integrationsamt die Aussage erhalten, dass ein schwbM, der in der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist, ich zitiere:
während der Altersteilzeit das formelle Band des Arbeitsvertrages unzweifelhaft weiter fortbesteht, hat der Altersteilzeitler auch in der Freistellungsphase selbstverständlich einen Arbeitsplatz inne, der im Verzeichnis nach § 80 SGB IX aufzuführen ist.
Ich wollte euch das wissen lassen, dass es offensichtlich Unterschiede in der Sichtweise bei der Altersteilzeit gibt.
Sollte ich die Forumsbeiträge über die Freistellungsphase nicht verstanden haben so bitte ich euch um Entschuldigung.
Ich wünsche euch allen noch einen angenehmen Tag.
Michael