Altersteilzeit Freistellungsphase (Wahlen)

Mister M, Bayern (Franken), Tuesday, 20.04.2010, 07:13 (vor 6028 Tagen) @ Michael

Guten Morgen,

dies wird bei meiner Dienststelle so gehandhabt. Die Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind bis zum endgültigen Ausscheiden (Renteneintritt, Pensionseintritt) in der Liste der sb MA enthalten.

Das aktive Wahlrecht verlieren sie aber bereits beim Eintritt in die Freistellungsphase. Was das passive Wahlrecht betrifft, muss ich noch selbst in der Kommentierung nachschauen.

Einen schönen Tag noch!

--
Grüße aus dem schönen Franken!

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion