Stellungnahme (Kündigung)

Wolfgang H., Monday, 18.04.2005, 10:55 (vor 6957 Tagen) @ Sabine

Hallo Sabine,

wie es sich anhört, hat Dein Arbeitgeber bis jetzt gut vorgearbeitet: Wiedereingliederungsmanagement, Arbeitsplatzangebote.

Wenn Du der Meinung bist, dass die angebotenen Arbeitsplätze zumutbar sind, und das Eingleiderungsmanagement tatsächlich zu dem Schluss kam, dass eine Beschäftigung auf dem seitherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist, bleibt nur noch eine Zustimmung zur Kündigung. Die absolute Verweigerungshaltung Deiner Kollegin hilft niemandem weiter.

Gruß
Wolfgang H.


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