Stellungnahme (Kündigung)

hackenberger, Monday, 18.04.2005, 11:35 (vor 6957 Tagen) @ Sabine

Hallo Sabine,

Du musst keine Aussage machen zur Frage Kündigung ja oder nein, Du kannst auch in der Aussage neutral bleiben und nur die Fakten bzw. vom AG veranlassten Maßnahmen aufführen. Weiter wird aber ja auch der BR zur Stellungnahme aufgefordert, Du kannst dich daher in der Stellungnahme auch mit dem BR abstimmen.
Sollte es aber so sein, dass der AG sowohl ein gutes Wiedereingliederungsmanagement durchgeführt hat und er auch dem/der AN zumutbare Arbeitsplätze angeboten hat, also eine Verweigerungshaltung des/der AN gegeben ist, sollte man sich echte Gedanken darüber machen, ob man dann nicht auch eine Kündigung mitträgt. Dieses müsste man dann aber ggf. auch vor anderen AN vertreten, wenn man einmal darauf angesprochen wird.

Wenn die geschlidderten Fakten von Dir so zutreffen, gehe ich auch einmal davon aus, dass das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen wird.


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