TVöD: öffentlicher Dienst - TVöD Leist (TVöD / TV-L)

hackenberger, Tuesday, 27.04.2010, 23:03 (vor 5120 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

» Bei der Übergabe des TVöD Leist wurde mir von der zuständigen Kollegin
» gesagt, ich hätte nur eine niedrige Bewertung verdient, weil ich ja nicht
» so viel in der Abteilung gearbeitet hätte. Das nächste Mal, das heißt in
» 12 Monaten, könnte ich ja eine bessere Bewertung erhalten, wenn ich mehr
» arbeiten in der Abteilung machen würde.

Diese Aussage ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, gegen den § 96 Abs. 2 SGB IX. Sie stellt weiter den Sachverhalt der Mandatsbehinderung dar.

» Für mich heißt das: Das die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung nicht
» anerkannt wird, das man diese regelrecht ignoriert und das man mich
» systematisch unter Druck setzt.
Das ist schade, dass Du diesen Eindruck gewonnen hast.

Bezahlt wirst Du aber nicht für die Mandatsarbeit. Du darfst aber auch nicht wegen der Ausübung dieses Mandates benachteiligt werden.

» Ich habe meine Konsequenzen daraus gezogen und bin jetzt dabei, mein
» Arbeitsverhältnis zu lösen.

Das ist eigentlich der falsche Weg, denn weglaufen hat noch nie wirklich geholfen. Willst vielleicht immer wieder den Job aufgeben>

Gerade in der aktuellen Zeit, sollte man froh sein einen Job zu haben.

Der richtige Weg wäre eigentlich ein Gespräch mit dem AG und dem BASchwb, diese auf die Rechtslage und die möglichen Folgen eines Verstoßes hinweisen. Hilft dieses dann nicht bleibt leider nur der Rechtsweg.

Die Kosten einer Klage wegen Mandatsbehinderung, also Beschlussverfahren müsste der AG tragen.

Die Kosten für den ggf. vorenthaltenden Lohn/ Gehalt ist Privatsache, daher sollte man dafür am besten einen Rechtschutz in Anspruch nehmen können.

» Bitte macht weiter so. Ihr wart mir immer eine gute Hilfe.
Danke, werden wir tun.

Überlege Du dir aber einmal, ob Du Deine Absicht wirklich so umsetzen möchtest.


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