SBV-Wahl (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo Andrea,
bitte nicht nur die Suche nutzen, auch A-Z und vor allem die Rubrik "Wahlen". Dann findest Du auf der Seite Wahlen auch den Link zur aktuellen Wahlbroschüre.
» 2. Erhalte ich die Namen der sb Leiharbeitnehmer von der Verleiherfirma
» oder von unserem Arbeitgeber (Entleiher).
Liste der Wahlberechtigten.
Der Arbeitgeber muss dazu das Verzeichnis der behinderten Beschäftigten nach § 80 Absatz 1 SGB IX sowie andere notwendige Unterlagen zur Verfügung stellen. Siehe auch Seite 23 Wahlbroschüre. Der AG (ENtleiher) muss der SchwbV auch die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten / glichegestellten Leiharbeiter mitteilen. Dieses nicht nur bei/ für die Wahl sondern immer unverzüglich, wenn diese in dem Betrieb beschäftigt werden. Denn die SchwbV muss sich auch um diese im Rahmen ihres Mandates kümmern.
Wegen der Termine/ Fristen, bitte in die Wahlkalender der Wahlbroschüre schauen und/ oder hier die Exceldatei nutzen
Ich denke, wenn Du dieses alles nutzt dürften Deine Fragne beantwortet sein.
Wenn nein, melde Dich bitte wieder hier.