Urlaub und Gleitzeit i.R. von BEM (BEM)

finanzass, Thursday, 29.04.2010, 10:39 (vor 5133 Tagen)

Hallo zusammen, mein AG ( öffentlicher Dienst ) steht bei mir ( Beamter, 50% agB )auf dem Standpunkt, das ich wärend der 6 Monate ( 03-08/2010 ) von BEM keinen Erholungsurlaub nehmen kann bzw. auch nicht an der Gleitzeit teilnehmen kann, da die BEM-zeit als "Krankheitszeit" gilt.
Ich habe Schulpfichtige Kinder und könnte daher in den Sommerferien keinen Urlaub nehmen oder mal in einer Ausnahmesituation eine Kernzeit nehmen !
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder gibt es gar Fundstellen/Anweisungen oder sonstiges dazu >>
Besten Dank
Ach ja .... ich hatte vor ein paar Tagen eine Grippe ... und Krank werden i.R.d. des BEM ist natürlich auch nicht "möglich", da man ja bereits Krank ist !!>> .... das verstehe wer will .... ich nicht !!


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