Urlaub und Gleitzeit i.R. von BEM (BEM)

hackenberger, Thursday, 29.04.2010, 10:53 (vor 5133 Tagen) @ finanzass

Hallo "finanzass",

bitte beachte, wir sind hier ein Forum, ausschließlich für Mandatsträger. Aus Deinem Profil und der Fragestellung, ergibt sich nur der Eindruck, dass es sich hier "nur" um eine Frage eines betroffenen Beschäftigten handelt.

Daher die Bitte von uns, sich mit dieser berechtigten Frage an die für das Amt/ Behörde zuständige SchwbV zu wenden. Diese berät hier, da es zu ihren Aufgaben gehört.

Wir müssen hier im Forum auch beachten, dass es in Deutschland ein Rechtsberatungsgesetz gibt, welches genau regelt, wer wen beraten darf und wer nicht.

Soviel: Eine Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, erfolgt gem. [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php>norm_ID=0507400]§ 74 SGB V[/link]. Also vielleicht auch dort einmal nach den geltenden Grundsätzen schauen. In der Zeit einer solchen Wiedereingliederung/ Hamburger Modell ist man rechtlich weiter AU. Es gelten daher auch in dieser Zeit die sonstigen Regelungen bei AU.


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