Neu-Feststellung (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo zusammen,
bin seid letztem Jahr als SBV tätig. Habe auch schon öfters aufd dieser Seite Tips geholt. Wirklich eine gute Einrichtung...Weiter so.
Nun hätte ich ein Frage:
Muß der AN nach einer Neufeststellung das Schreiben des Versorgungsamts dem AG vorlegen>
Reicht die Vorlage des geänderten SB-Ausweises> Auf welchem § kann ich mich berufen>
In voraus schon mal Danke...