Neu-Feststellung (Fragen zu einer Behinderung)

Thomas S., Wednesday, 20.04.2005, 11:09 (vor 6958 Tagen)

Hallo zusammen,

bin seid letztem Jahr als SBV tätig. Habe auch schon öfters aufd dieser Seite Tips geholt. Wirklich eine gute Einrichtung...Weiter so.:-P :-D

Nun hätte ich ein Frage:
Muß der AN nach einer Neufeststellung das Schreiben des Versorgungsamts dem AG vorlegen>
Reicht die Vorlage des geänderten SB-Ausweises> Auf welchem § kann ich mich berufen>:-(
In voraus schon mal Danke...


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