Neu-Feststellung (Fragen zu einer Behinderung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 20.04.2005, 12:03 (vor 6958 Tagen) @ Thomas S.

Die Vorlage des geänderten Behindertenausweises ist ausreichend. Der Ausweis ist ein Dokument, in dem alle für den AG nötigen Daten eingetragen sind. Mit dem Ausweis wird der Nachweis geführt. Der Bescheid ist insofern auch nicht relevant, da dort die Laufzeit des Ausweises nicht vermerkt ist.
Lasse einmal den AG begründen, warum er den Bescheid haben will.
Außerdem soll der AG dir mitteilen, wo es steht, dass er den Bescheid und nicht den Behindertenausweis als Nachweis benötigt.

Der AG hat kein Recht zu erfahren, welche Behinderung der Mitarbeiter hat.
Er darf lediglich wissen, welche Einschränkungen bei der Ausübung der Arbeit vorhanden sind.

Sollte der GdB unter 50 sein, muß als Nachweis der Bescheid des Versorgungsamtes vorgelegt werden, allerdings kann man bzw. sollte man die Behinderungen schwärzen.
Ich mach es dann meist so, dass ich nur eine Kopie der ersten Seite weiterleite, da die Erkrankungen auf dem zweiten Blatt beschrieben sind.

Grüße
J.Schmitt


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