Neu-Feststellung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 20.04.2005, 13:09 (vor 6958 Tagen) @ Thomas S.

Hallo Thomas,

hier könnte man nun eine große Diskusion aufmachen. Die behinderung/Schwerbehinderung wird von der hierfür zuständigen Behörde festgestell. Die Feststellung wird mittels eines Feststellungsbescheides dorkumentiert. Der Ausweis selbst hat eigentlich nur deklaratorischen Charakter.

Ich benötoge eigentlich den Ausweis nur um nicht immer meinen Feststellungsbescheid und meinen personalausweis/Pass vorzeigen zu müssen.

Leider weicht aber auch das Steuerrecht von dieser Regelung ab. Das Finanzamt fordert immer bei einem GdB am 50 die Ausweiskopie. Das der Ausweis nur befristet ausgestellt wird hat auch nicht zu sagen, denn ist der Bescheid unbefristet, muss der Ausweis verlängert werden oder aber die zuständige Behörde ändert den Feststellungsbescheid ab und erteilt einen neuen.

Früher gab es auch stets 2 Festellungsbescheide, einen mit nennung der Gründe der behinderung und einen ohen diese Nennungen. So hatte ich es bei mir auch noch. Den Feststellungsbescheid ohne die Nennungen der Behinderung, konnte man dann beim AG und auch bei anderen Notwendigkeiten vorlegen.

Ich halte es so: Dass ich den Feststellungsbescheid als Kopie unter Abdeckung der Gründe der Behinderung und eine Kopie des Ausweises beim AG abgebe.

Der Ag benötigt ggf. beide Unterlagen bei Anträgen auf Mittel der Ausgleichsabgabe.

Anzumerken sei noch, kennt der AG die gründe der behinderung nicht, so kann er ggf. nicht die notwendigen Rücksichten nehmen. Z.B. auch was Arbeitsumfeld und Belastung betrifft. Es ist daher im Einzelfall zu überlegen, ob ich hier auch Informationen weitergebe.

Bernhard


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