Ablehnung durch Betriebsarzt u. Abteilungsleitung (BEM)

hackenberger, Monday, 10.05.2010, 18:10 (vor 5122 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

maßgeblich ist, so sehe ich es hier die Aussage des behandelnden Arztes. Ggf. sollten sich die beiden Ärzte hier einmal unterhalten. Auch der Integrationsfachdienst könnte vermitteln.

Betreffend einer möglichen Kündigung wegen Krankheit und dem grundsätzlichen Anspruch auf BEM und zwar ein vollständiges BEM, bei welchem der AG alles ihm zumutbare unternehmen muss, verweise ich auf folgendes [link=http://datenbank.jurion.de/>s%3Aq=9+Sa+699%2F08]Urteil[/link], es gibt aber mehrer zu diesem Thema. Die Grenzen der Zumutbarkeit betreffend des AG sind hier sehr weitgefasst. Bei Schwerbehinderten bestehen weiter, wie Du ja auch schon richtig angeführt hast die Ansprüche aus § 81 Abs. 4 SGB IX.

Die Betroffene sollte sich nur bereiterklären alle angebotenen Maßnahmen, sofern der behandelnde Arzt keine Einwände hat anzunehmen. Ihr Ziel sei die vollschichtige Rückkehr in den Beruf im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten.

Also, einfach alle auf die geltende Rechtssprechung auch des BAG hinweisen.


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