Ablehnung der Stufenweisen Wiedereingliederung (BEM)

Doris, Monday, 10.05.2010, 18:23 (vor 5122 Tagen) @ Apanatshi

» Unser Betriebsarzt ist der Meinung, dass eine Wiedereingliederung unter 4 Stunden keinen Sinn machen würde und er nur eine Wiedereingliederung mit 4 Stunden befürworten würde, alles andere würde organisatorisch keinen Sinn machen.

Hallo Andrea,

ein Arbeitgeber ist generell zur Durchführung einer ihm zumutbaren Wiedereingliederung verpflichtet, sofern der Arbeitnehmer ihm eine ärztliche Bescheinigung über Art und Weise sowie Umfang der Maßnahme vorlegt.

Die Wiedereingliederung ist nicht auf Arbeitsleistung gerichtet, sondern nach neuester Fachliteratur auf eine Betätigung mit "therapeutischem Ziel". Sie hat also den Charakter einer "therapeutischen Maßnahme".

Die Wiedereingliederung ist demnach eine Art Reha-Maßnahme im Betrieb nach Auffassung des [link=http://www.einfach-teilhaben.de/cln_164/DE/StdS/Ausb_Arbeit/ArbPl_sichern/Wiedereingliedern/wiedereingliedern_inhalt.html>nn=277242]BMAS[/link] und wird als Leistung der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung gewährt. Schon von daher kommt es m.E. nicht darauf an, ob sie "organisatorisch keinen Sinn" macht (was immer mit dieser pauschalen Aussage gemeint sein soll), sondern vielmehr darauf, ob diese Maßnahme dem Arbeitgeber zumutbar ist (§ 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX). Das hohe Gut der Gesundheit erlaubt es grundsätzlich nicht, vom behandelnden Arzt verordnete therapeutische Maßnahmen (wie hier der Stufenweisen Wiedereingliederung) wegen einfacher betrieblicher Belange abzulehnen.
www.iqpr.de

"Die Zeit der Wiedereingliederung kann dabei zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten variieren, wobei die einzelnen Intervalle bei einer täglichen Arbeitszeit von einer Stunde beginnen und beim Erreichen einer vollschichtigen (z.B. 8- oder 12-stündigen) Tätigkeit enden können."
www.bar-frankfurt.de

"Die einzelnen Intervalle können bei einer täglichen Arbeitszeit von einer Stunde beginnen und beim Erreichen einer vollschichtigen (z. B. 8- oder 12-stündigen) Tätigkeit enden."
Knittel, SGB IX, § 28 Randnummer 35

Auch Verdi und beispielsweise die Firma Zeiss sehen das so, dass eine Stufenweise Wiedereingliederung beginnend mit "3 Stunden pro Tag" grundsätzlich möglich, praktikabel und erfolgversprechend ist.

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Viele Grüße
Doris


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