Wirtschaftsausschuss (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 25.05.2010, 18:39 (vor 5093 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

die SchwbV hat das uneingeschränkte Teilnahmerecht an allen BR-Gremien und dort dann auch das uneingeschränkte Einsichtsrecht in die Unterlagen dieser BR-Gremien.

Der Personalleiter möge sich doch bitte einmal über die geltende Rechtslage und auch die hierzu ergangene höchstrichterlich Rechtsprechung des BAG informieren.

Auch ein Hinweis auf das Thema "Mandatsbehinderung" und mögliche Folgen für Ihn persönlich wäre ggf. weiterführend.

Doch wie immer in solchen Fällen, wenn der AG oder sonst einer etwas verneint/ verweigert, stets nach der vermeintlichen Rechtsgrundlage hierfür fragen und auch stets darum bitten dieses schriftlich zu geben, damit man es nachprüfen/ rechtlich bewerten lassen kann, u.U. auch durch das Integrationsamt bzw. einen Rechtsanwalt, welche man dann entsprechend beauftragen würde.

Bei solchen Vorgängen / Aussagen in BR-Gremien stets darauf bestehen, dass der Sachverhalt in Gänze ins Protokoll kommt.


Übrigens:
Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link] zum § 96 Rn 80
Besteht im Betrieb ein Wirtschaftsausschuss gem. §§ 106 ff. BetrVG, an dem die Vertrauensperson beratend teilnimmt, ist auch die Teilnahme an einem Seminar „Wirtschaftsausschuss” erforderlich (LAG Hamburg Urteil vom 12. November 1996 = NZA-RR 1997, 348 = AiB 1997, 542 m. Anm. Oberhofer; LAG Köln Beschluss vom 5. Juli 2001 = AP Nr. 3 zu § 26 SchwbG 1986).

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Der Wirtschaftsausschuss im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
ist ein Ausschuss des Betriebsrats.
BAG, Beschluss vom 18.11.1980, 1 ABR 31/78

Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten ist berechtigt,
an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrats teilzunehmen.
BAG, Beschluss vom 04.06.1987, 6 ABR 70/85

Kontextlinks:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4643]www.schwbv.de/forum[/link]
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