Wirtschaftsausschuss (Allgemeines)

al.bundy, Tuesday, 25.05.2010, 19:32 (vor 5092 Tagen) @ hackenberger

» auch das uneingeschränkte Einsichtsrecht in die Unterlagen dieser BR-Gremien.

Aber im §108 BetrVG steht(3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die nach § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Zählt da die SBV als Mitglied>>

» Bei solchen Vorgängen / Aussagen in BR-Gremien stets darauf bestehen, dass
» der Sachverhalt in Gänze ins Protokoll kommt.
Werde ich machen!!!


» Übrigens:
» Auszug aus dem
» [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link]
» zum § 96 Rn 80
» Besteht im Betrieb ein Wirtschaftsausschuss gem. §§ 106 ff. BetrVG, an dem
» die Vertrauensperson beratend teilnimmt, ist auch die Teilnahme an einem
» Seminar „Wirtschaftsausschuss” erforderlich (LAG Hamburg Urteil vom 12.
» November 1996 = NZA-RR 1997, 348 = AiB 1997, 542 m. Anm. Oberhofer; LAG
» Köln Beschluss vom 5. Juli 2001 = AP Nr. 3 zu § 26 SchwbG 1986).

Schulung habe ich!

» Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten ist berechtigt,
» an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrats teilzunehmen.
» BAG, Beschluss vom 04.06.1987, 6 ABR 70/85

Bin bis jetzt schon seit 11 Monaten immer dabei!!!

Gruß Alex


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