Wirtschaftsausschuss (Allgemeines)
Hallo Alex,
» Aber im §108 BetrVG steht(3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
» sind berechtigt, in die nach § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen
» Einsicht zu nehmen. Zählt da die SBV als Mitglied>>
Das BetrVG regelt das Handeln und die Rechte des BR und nicht die der SchwbV, unsere Rechte ergeben sich aus dem SGB IX, hier § 96
» Schulung habe ich!
Wurde denn dort nicht das Thema "Teilnahme der SchwbV und ihrer Rechte dort" behandelt>> Auch nicht von Dir nachgefragt Meistens werden solche Seminare ja mit Schwerpunkt BR angeboten, dann muss man halt als SchwbV seine Themen/ Rechte gezielt nachfragen.
PS: Wir hatten dieses Thema übrigens auch [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7840#p7840]schon sehr ausführlich[/link], hast leider offenbar die suche vorher nicht wie wir ststs bitten genutzt.