Wirtschaftsausschuss (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 25.05.2010, 19:49 (vor 5093 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

» Aber im §108 BetrVG steht(3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
» sind berechtigt, in die nach § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen
» Einsicht zu nehmen. Zählt da die SBV als Mitglied>>
Das BetrVG regelt das Handeln und die Rechte des BR und nicht die der SchwbV, unsere Rechte ergeben sich aus dem SGB IX, hier § 96

» Schulung habe ich!
Wurde denn dort nicht das Thema "Teilnahme der SchwbV und ihrer Rechte dort" behandelt>> Auch nicht von Dir nachgefragt :-( Meistens werden solche Seminare ja mit Schwerpunkt BR angeboten, dann muss man halt als SchwbV seine Themen/ Rechte gezielt nachfragen.

PS: Wir hatten dieses Thema übrigens auch [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7840#p7840]schon sehr ausführlich[/link], hast leider offenbar die suche vorher nicht wie wir ststs bitten genutzt. :-(


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