Wahlen: förmlich oder vereinfacht? (Wahlen)

koda2, NRW, Thursday, 27.05.2010, 12:27 (vor 5991 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Info.

Sollte es dann noch einige kleinere Nachfragen geben, melde Dich bitte
» wieder.

Ja, habe noch eine kleine Frage.

Sollte es dann aber noch vermehrt Unklarheiten/ Fragen geben,
» empfehle ich dringend eine Schulung zu diesem Thema. Oder besser noch grundsätzlich eine Schulung zu diesem Thema. Hierzu
» kannst Du auch einmal bei IA anfragen.

Habe mich gerade für einen Schulung angemeldet, wollte mich jedoch vorab schon einmal informieren.

» in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten MUSS die Wahl im
» vereinfachten Wahlverfahren stattfinden. Ausnahme, der Betrieb hat weit
» auseinander liegende Außenstellen. Die Rechtsprechung zu § 4
» BetrVG, auf die hier als Anhaltspunkt zurückgegriffen
» werden kann71), zieht insoweit die Grenze bei Entfernungen
» bis zu 40 km und guten Straßen- und Bahnverbindungen.
»

Ergo: Wenn mehr als 40km Entfernungen von der Dienststelle zu den Verwaltungsstellen vorliegt muss also ein förmliches Wahlverfahren durchgeführt werden, obwohl alle SM hier in der Dienststelle (keine in den anderen Verwaltungsstellen) beschäftigt sind>

» » Lese nun bitte in Ruhe einmal die
» aktuelle
» Wahlbroschüre
,
» diese kannst Du auch bei Deinem zuständigen Integrationsamt erhalten.
»
» Auch einmal in der
» Wahlordnung
» Schwerbehindertenvertretungen

» Danke, habe mit die Links abgespeichert.
» »
»Wie lief es denn bei Deiner Wahl> Es müsste doch genau so gelaufen
» sein, es gab auch keine Änderungen im Wahlverfahren/ -ablauf.
» Ist im einfachen Wahlverfahren erfolgt.
»
Viele Grüße
Koda2


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