Wahlen: förmlich oder vereinfacht? (Wahlen)
Hallo Koda2,
in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten MUSS die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren stattfinden. Ausnahme, der Betrieb hat weit auseinander liegende Außenstellen. Die Rechtsprechung zu § 4
BetrVG, auf die hier als Anhaltspunkt zurückgegriffen
werden kann71), zieht insoweit die Grenze bei Entfernungen
bis zu 40 km und guten Straßen- und Bahnverbindungen.
Gewählt wird dann im Rahmen einer Wahlversammlung und in der Wahlversammlung können dann Wahlberechtigte Wahlvorschläge machen. Es bedarf dann keiner Stützunterschriften.
Soweit kurz zum Thema.
Lese nun bitte in Ruhe einmal die aktuelle Wahlbroschüre,
diese kannst Du auch bei Deinem zuständigen Integrationsamt erhalten.
Auch einmal in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
Und auch hier!
Sollte es dann noch einige kleinere Nachfragen geben, melde Dich bitte wieder. Sollte es dann aber noch vermehrt Unklarheiten/ Fragen geben, empfehle ich dringend eine Schulung zu diesem Thema. Denn die hier aufgeführten Unterlagen sind sehr gut und auch informativ und leicht verständlich, daher sollte man damit klarkommen.
Oder besser noch grundsätzlich eine Schulung zu diesem Thema. Hierzu kannst Du auch einmal bei IA anfragen.
PS: Wie lief es denn bei Deiner Wahl> Es müsste doch genau so gelaufen sein, es gab auch keine Änderungen im Wahlverfahren/ -ablauf.
Kontextlink:
Lernprogramm mit Test zur Wahl