Terminabsprache Sitzungen Ausschüsse Monatsgespräche (Sitzung)

hackenberger, Thursday, 05.08.2010, 12:18 (vor 5037 Tagen) @ Blessing

Hallo "Blessing",

» habe bereits schon oft von den Infos und Ausführungen hier auf www.schwbv.de
» kompetente Hilfe herausgezogen. Danke für das supertolle Forum.
Danke, Anerkennung hören WIR immer gerne, es ist der Dank(Lob) für diese Tätigkeit. :ok:

Also PR/BR oder HPR/GBR planen ihre Termine eigenverantwortlich und müssen hierbei die ggf. bei der SchwbV/ GSchwbV anstehende Termine oder Terminenge nicht berücksichtige. Dieses auch, wenn es schön wäre wenn sie es bei bestehenden Möglichkeiten machen würden. Allerdings ist der BR von Gesetzes wegen gehalten, nach § 99 SGB IX mit der SBV eng zusammenzuarbeiten, und dazu gehört nun mal eine enge Terminkoordination.

Hier muss daher also die SchwbV/ GSchwbV/HSchwbV abwägen, welche Termine wahrgenommen werden können und sollen.

Was das Thema Protokolle kann man ggf. die BRV/PRV/GPRV/HPRV überzeugen, diese doch immer in Kopie zu überlassen in dem man sonst stets sie in ihren Büros aufsucht und diese dann dort ließt was ihnen bestimmt nicht recht ist.

Die SchwbV/GSchwbV/HSchwbV hat ein Anrecht darauf zu ALLEN Sitzungen der Gremien unter Beifügung der TO eingeladen zu werden. Diese Einladung muss rechtzeitig erfolgen. Anhand der TO kann sie dann ja erkennen ob es aus ihrer Sicht wichtige Punkte gibt so dass eine Anwesenheit sinnvoll ist. Sie kann die BRV/PRV/GPRV/HPRV weiter auch davon überzeugen ihnen auch sofern sie nicht teilgenommen haben die Protokolle zu überlassen um so sonst ggf. aus ihrer Sicht (Mandat) notwenige Aussetzungen von Beschlüssen zu vermeiden.

Denn sie kann auch Beschlüsse aussetzen von Sitzungen sofern sie nicht teilgenommen hat. Es müssen nur die Gründe für Aussetzungen gem. § 95 Abs. 4 SGB IX gegeben sein.

» In 2 Bundesländern haben wir eine ÖSBV (eine davon bin ich, habe 2 Stellv.
» wobei einer behindertenbedingt nicht reisefähig ist) und daneben eine GSBV
» (das bin ich mit 2 Stellv. die erste Stellv. lebt ihr Amt weder als ÖSBV
» noch b.Bd. als GSBV aber nicht).
behindertenbedingte Nichtreisefähigkeit als Verhinderungsgrund kenne ich bisher nicht, kann ich mir auch nur schwer vorstellen, denn er muss ja auch in die Arbeit. Ggf. benötigt er halt für die Reisen egal ob Mandats- oder sonstige Dienstreisen Begleitung usw.

» Trotz intensiver Bemühungen habe ich es bislang nur in einem Bundesland
» geschafft eine SBV durch außerordentliche Wahl einzurichten. Leider lebt
» sie aber ihr Mandat überhaupt nicht und der Stellvertreter ist
» langzeiterkrankt.
Hier ist leider das alte Problem, auf welche ich schon so oft hingewiesen habe, dass man zu weinige Stelli gewählt hat. Sonst könnte man hier den nächsten Stelli einsetzen.

» In einem anderen Bundesland (Stadtstaat mir nur einer
» Geschäftsstelle)haben 3 Kandidatinnen 5 Minuten vor der Wahl ihre
» Kandidatur ohne Nennung von Gründen zurück gezogen, nachdem der
» Vorgesetzte jeweils mit allen ein intensives 4-Augen-Gespräch geführt
» hat.
Hier hat unerlaubte/ strafbare Einflussnahme auf die Wahl stattgefunden. Das wäre ein dringendes Gespräch mit dem Vorgesetzen unter Einbeziehung des AG und des BASchwb angebracht. Man sollte den AG auffordern hier den Vorgesetzen auf das Gesetz nachdrücklich hinzuweisen und auch darauf, dass er dieses zu unterlassen hat. Man sollte weiter darauf hinweisen, dass beim nächsten Versuch der gesetzwidrigen Einflussnahme oder Behinderung der Mandatsarbeit entsprechende rechtliche/strafrechtliche Schritte eingeleitet würden.

» Für den Herbst versuche ich neue öSBV-Wahlen der Dienststellen ohne SBV zu
» starten.
Warum erst im Herbst, warum nicht sofort. Es gehört zu den Aufgaben der GSchwbV/HSchwbV in Betrieben/Ämtern in welchen keine SchwbV besteht eine Wahl aber möglich wäre, ggf. auch durch Zusammenfassung von naheliegende Betrieben/ Ämtern welche alleine nicht wahlfähig sind § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX hinzuwirken. Dieses nicht nur zu den Regelwahlzeiten, sondern auch innerhalb der Wahlperioden sofern es möglich ist.

» Hoffe, ich habe meine Situation und Frage verständlich rüber gebracht.
Ja, Ich hoffe auch meine Sicht und die Möglichkeiten und auch Pflichten klar dargestellt zu haben ;-)


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