Stellnungnahme im Kündigungsschutzverfahren (Kündigung)

Tatjana, B-W, Monday, 16.08.2010, 15:54 (vor 5029 Tagen)

Seit Sept 2008 haben wir im Verband eine pädagogische Kraft vollzeit beschäftigt. Sie hat einen GdB von 30 % und ist gleichgestellt. Nov. 2009 habe ich einen Antrag auf Minderleitung beim Integrationsamt gestellt, da nach Aussage des Beschäftigten aufgrund seiner Behinderung (orthopädisch) die Spätdienste nicht im gleichen Mass wie andere Mitarbeiter vollbringen kann. Das Integrationsamt wurde hiermit tätigt, und hat den Mitarbeiter aufgefordert eine Schweigepflichtsentbindung der behandelnden Ärzte für das Integrationsamt zu geben, mit dem Hinweis dass die Diagnose nur das Integrationsamt erfahre. Der Beschäftigte kam dem wohl nach, entzog aber gleichzeitig dem Arzt die Vollmacht sich dem INA gegenüber zu äussern. Ein Gespräch mit MAV, GF, FB, SBV dem Beschäftigten und seinem Anwalt hat stattgefunden. Hierbei wurde der Beschäftigte nochmals aufgefordert die Einverständiserklärung abzugeben, was er auch tat. Im Gegensatz zu dem Attest, das der Beschäftigt dem Arbeitgeber vorlegte, äusserte sich nun der ausstellende Arzt des Attestes sehr neutral und ohne klare Aussage. Der zweite angegebene Arzt hat bis jetzt noch nicht geantwortet, trotz stetigem Nachfragen des INA.
In seiner Arbeit als pädagosche Kraft gab es ebenfalls immer wieder Schwierigkeiten. Kollegen/ innen äußerten sich immmer wieder schriftlich bei der GF und der MAV. Die Geschäftsführung hat aber nie schritlich abgemaht oder die Sachverhalte versucht odentlich zu klären. Es stand immer wieder Aussage gegen Aussage. Beim letzte Sachverhalt wurde nun beim Integrationsamt die Kündigung eingereicht. Hierfür wurden einige alte Vorfälle ebenfalls zur Begründung herangezogen. Nun soll ich eine Stellungsnahme für das INA abgeben. Da die Frist bei einer ausserordenltichen Kündigung sehr kurz ist, und der Beschäftigt krank geschrieben ist und nach seiner Aussage auch kein Telefon besitzt kann ich ihn nicht Anhören. Da der Sachverhalt auf jeden Fall vor Gericht geht , möchte ich die best möglichste Stellungnahme abgeben. Was schreibe ich nun um meine SBV-Tätigkeit best möglichst wahrzunehmen, da der Beschäftigte keine Hilfe von mir angefordert hat, und der Beschäftigte im Vorfeld eine Versetzung abgelehnt hatte. Bitte um schnelle Rückmeldung aufgrund der Frist!!!


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