Stellnungnahme im Kündigungsschutzverfahren (Kündigung)

hackenberger, Monday, 16.08.2010, 16:24 (vor 5029 Tagen) @ Tatjana

Hallo Tatjana,

als Außenstehender kann man hier schlecht einen wirklichen Rat geben. Dafür kennt man alles zu wenig. Man kann z.B. auch keine Aussagen machen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten wären gegeben> Auch kann man keine Aussagen machen, währe mit Hilfsmittel dieses alles zu vermeiden gewesen>

Hier hätte auch der § 81 Abs. 1 SGB IX beachtet und angewandt werden müssen> Wurde dieses>

Weiter stellen sich die Fragen:
Was wurde sonst vom AG unternommen um eine Kündigung welche ja das Ultimaratio sein muss abzuwenden>
Was konnte der AG unternehmen>
Was ist ihm zumutbar>
Vor allem aber hat der AG in Gänze das SGB IX beachtet>
Wäre sofern man bei der letzten Frage mit NEIN antwortet, bei Beachtung des SGB IX diese Kündigung abwendbar gewesen>

Wenn ein AG eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen aussprechen will, so muss er bestimmte Fakte beachten. Man kennt dieses auch unter dem Begriff 3-Stufen-Prüfung.

Alles dieses sind neben der Einschätzung der SBV z.B. mögliche Punkte der Stellungnahme. Aber auch, ggf. Aussagen, hat der Beschäftigte das ihm zumutbare zum Erhalt der Beschäftigung beigetragen>

Grundsätzlich wäre hier aber zu prüfen, ist eine außerordentliche Kündigung überhaupt statthaft>> Dieses müsste dann letztlich ein Gericht entscheiden! DAs IA prüft dieses nicht. Es macht also hiervon seine Entscheidung NICHT abhängig.


PS: Bitte im Profil noch eintragen welche "Kirche" es ist> Also auch welches Kirchenrecht kommt zur Anwendung>

Solche Einträge im Forum lesen sich noch schöner, wenn man eine Anrede und Schlussfloskel nutzt ;-)


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