Stellnungnahme im Kündigungsschutzverfahren (Kündigung)
Hallo Tatjana,
als Außenstehender kann man hier schlecht einen wirklichen Rat geben. Dafür kennt man alles zu wenig. Man kann z.B. auch keine Aussagen machen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten wären gegeben> Auch kann man keine Aussagen machen, währe mit Hilfsmittel dieses alles zu vermeiden gewesen>
Hier hätte auch der § 81 Abs. 1 SGB IX beachtet und angewandt werden müssen> Wurde dieses>
Weiter stellen sich die Fragen:
Was wurde sonst vom AG unternommen um eine Kündigung welche ja das Ultimaratio sein muss abzuwenden>
Was konnte der AG unternehmen>
Was ist ihm zumutbar>
Vor allem aber hat der AG in Gänze das SGB IX beachtet>
Wäre sofern man bei der letzten Frage mit NEIN antwortet, bei Beachtung des SGB IX diese Kündigung abwendbar gewesen>
Wenn ein AG eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen aussprechen will, so muss er bestimmte Fakte beachten. Man kennt dieses auch unter dem Begriff 3-Stufen-Prüfung.
Alles dieses sind neben der Einschätzung der SBV z.B. mögliche Punkte der Stellungnahme. Aber auch, ggf. Aussagen, hat der Beschäftigte das ihm zumutbare zum Erhalt der Beschäftigung beigetragen>
Grundsätzlich wäre hier aber zu prüfen, ist eine außerordentliche Kündigung überhaupt statthaft>> Dieses müsste dann letztlich ein Gericht entscheiden! DAs IA prüft dieses nicht. Es macht also hiervon seine Entscheidung NICHT abhängig.
PS: Bitte im Profil noch eintragen welche "Kirche" es ist> Also auch welches Kirchenrecht kommt zur Anwendung>
Solche Einträge im Forum lesen sich noch schöner, wenn man eine Anrede und Schlussfloskel nutzt