Wahlberechtigung (Wahlen)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 18.08.2010, 09:58 (vor 5908 Tagen)

Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,
wer kann mir definitiv sagen wie das mit der Wahlberechtigung bei folgendem Personenkreis ist:
Antrag auf Gleichstellung läuft - ist der Betreffende bereits ab Antragstellung wahlberechtigt>
Widerspruch gegen Gleichstellungsbescheid läuft - ist der Betreffende wahlberechtigt>
Dieselbe Frage stellt sich bei den Kollegen, die einen Antrag auf Schwerbehinderung laufen haben - besteht hier Wahlberechtigung oder nicht bzw. wenn ja ab wann.
Ich kann partout nix finden. Vielleicht fehlt mir auch die Geduld zum suchen, auch wenn ich nun schon seit 2 Tagen dran hänge.

Gruß A.:-D


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion