Wahlberechtigung ab Antragstellung? (Wahlen)
» Ich kann partout nix finden...
Hallo Apanatshi,
3x nein, also kein aktives Wahlrecht. Ausführliche Infos
speziell zu diesen Fragen in der Wahlbroschüre, Seite 10.
Infos zum aktiven SBV-Wahlrecht, also wer wählen darf,
sind zusammengefasst in der Wahlbroschüre, Seite 10-12
Gruß,
Wolfgang