Wahlberechtigung ab Antragstellung? (Wahlen)

Wolfgang E., Wednesday, 18.08.2010, 11:14 (vor 5908 Tagen) @ Apanatshi

» Ich kann partout nix finden...

Hallo Apanatshi,

3x nein, also kein aktives Wahlrecht. Ausführliche Infos
speziell zu diesen Fragen in der Wahlbroschüre, Seite 10.

Infos zum aktiven SBV-Wahlrecht, also wer wählen darf,
sind zusammengefasst in der Wahlbroschüre, Seite 10-12

Gruß,
Wolfgang


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