Wahlberechtigung ab Antragstellung? (Wahlen)

hackenberger, Monday, 30.08.2010, 11:49 (vor 5896 Tagen) @ supervisor

Hallo "supervisor",

Deine Aussage kann missverstanden werden.

Denn:
"Menschen mit Handicap" müssen nicht zwangsweise Schwerbehinderte sein.
weiter, auch "fehlende Gliedmassen" ist nicht gleich zu setzen mit offensichtlicher Schwerbehinderung. Denn auch der Verlust eines kleinen Fingers oder auch Daumen z.B. ist eine fehlendes Gliedmaß, aber nicht eine unter dem hier genannten Aspekt der offensichtlichen Schwerbehinderung zu verstehen. Anders Verlust eines Armes und Beines. Auch bei voller Blindheit, Querschnitt oder Kleinwuchs wäre einen offensichtliche Schwerbehinderung gegeben.


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