Beteiligung der SBV an Konfliktmanagement (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 19.08.2010, 15:45 (vor 5909 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

das "würde gerne" ist kein Grund, da es einem Wunsch nahe kommt. Wünsche sind für Weihnachten vorzusehen ;-)

Die Frage ist, sind Schwerbehinderte betroffen> Dann wäre es ein Thema für dei SchwbV, § 95 Abs. 2 i.V. mit § 84 Abs. 1 SGB IX.

Ein weiterer Grund der Teilnahme könnte sich ergeben, wenn es ein Ausschuß/ ArbGr des BR wäre.

Das Ganze könnte/ müsste aber auch ein Thema des § 87 und § 89 BetrVG (Gesundheitsschutz) sein. Dann wäre es ein BR-Thema der Mitbestimmung.

Weiter sehe ich es auch als ein Thema des Arbeitsschutzausschuss, wo die SchwbV ja wiederum dabei ist.


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