Beteiligung der SBV an Konfliktmanagement (Allgemeines)
Hallo Paco,
das "würde gerne" ist kein Grund, da es einem Wunsch nahe kommt. Wünsche sind für Weihnachten vorzusehen 
Die Frage ist, sind Schwerbehinderte betroffen> Dann wäre es ein Thema für dei SchwbV, § 95 Abs. 2 i.V. mit § 84 Abs. 1 SGB IX.
Ein weiterer Grund der Teilnahme könnte sich ergeben, wenn es ein Ausschuß/ ArbGr des BR wäre.
Das Ganze könnte/ müsste aber auch ein Thema des § 87 und § 89 BetrVG (Gesundheitsschutz) sein. Dann wäre es ein BR-Thema der Mitbestimmung.
Weiter sehe ich es auch als ein Thema des Arbeitsschutzausschuss, wo die SchwbV ja wiederum dabei ist.