Beteiligung der SBV an Konfliktmanagement (Allgemeines)
» Die Frage ist, sind Schwerbehinderte betroffen> Dann wäre es ein Thema für
» dei SchwbV, § 95 Abs. 2 i.V. mit § 84 Abs. 1 SGB IX.
Ergibt sich daraus auch ein Teilnahmerecht an der Veranstaltung, oder reicht es aus die SBV im Nachhinein über das Ergebnis zu informieren>
» Ein weiterer Grund der Teilnahme könnte sich ergeben, wenn es ein
» Ausschuß/ ArbGr des BR wäre.
das ist es leider nicht
»
» Das Ganze könnte/ müsste aber auch ein Thema des § 87 und § 89 BetrVG
» (Gesundheitsschutz) sein. Dann wäre es ein BR-Thema der Mitbestimmung.
Gibt es ein Gesetz, demnach die SBV beim Thema Gesundheitsschutz auch mit an Bord ist>
»
» Weiter sehe ich es auch als ein Thema des Arbeitsschutzausschuss, wo die
» SchwbV ja wiederum dabei ist.
Wie krieg ich die Überleitung der Veranstaltung als ein Thema des Arbeitsschutzes hin>
Und was kann ich tun, wenn der AG meine Teilnahme dann doch ablehnt>
Danke
Paco