Wahlberechtigung (Wahlen)

supervisor, NRW, Friday, 27.08.2010, 09:46 (vor 5899 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich habe bei einem Kollegen die Situation, dass er (normalerweise wahlberechtigt) jetzt von der Krankenkasse ausgesteuert wurde. Es ist nicht bekannt, ob er einen Rentenantrag gestellt hat und somit nicht mehr in die Firma zurück kehrt oder ob er seine Arbeit wieder aufnimmt.

Die Kernfrage ist also die, kehrt er in die Firma zurück, dann ist er wahlberechtigt (wie bei Elternzeit, Langzeitkranken) oder nicht, dann ist er meines Erachtens wie ein Altersteilzeitler in der Ruhephase zu behandeln und ist nicht wahlberechtigt.

Hat einer von Euch diesbezügliche Erfahrungen>

Für Eure Hilfe herzlichen Dank.

supervisor


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