Wahlberechtigung (Wahlen)
Hallo,
da liegst Du leider falsch. Die Aussteuerung ändert nix an der Wahlberechtigung, da das Arbeitsverhältnis durch die Austeuerung nicht angetastet bzw. verändert wird.
Auch eine EW-Rente würde übrigens auch dann nicht zum Verlust der Wahlberechtigung führen, wenn sie zeitlich befristet wäre.
--
&Tschüß
Wolfgang