Wahlberechtigung (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 27.08.2010, 15:48 (vor 5899 Tagen) @ supervisor

Hallo,

da liegst Du leider falsch. Die Aussteuerung ändert nix an der Wahlberechtigung, da das Arbeitsverhältnis durch die Austeuerung nicht angetastet bzw. verändert wird.
Auch eine EW-Rente würde übrigens auch dann nicht zum Verlust der Wahlberechtigung führen, wenn sie zeitlich befristet wäre.

--
&Tschüß

Wolfgang


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