Wahlberechtigung (Wahlen)

supervisor, NRW, Saturday, 28.08.2010, 10:56 (vor 5898 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ja, danke Dir für Deine Information. Zwischenzeitlich liegt mir auch eine andere Antwort (von unserer Rechtsabteilung) vor. Hier wurde mir das so schön plastisch klar gemacht > Erst wenn das Türschild abmontiert ist, sind die MA nicht mehr wahlberechtigt.
Ich finde, bildlicher kann man es nicht ausdrücken.

Danke und Gruß

Werner

PS: Bist Du in Deinem Fall mit dem GdS/GdB weitergekommen>


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