Wahlberechtigung (Wahlen)
Hallo Wolfgang,
ja, danke Dir für Deine Information. Zwischenzeitlich liegt mir auch eine andere Antwort (von unserer Rechtsabteilung) vor. Hier wurde mir das so schön plastisch klar gemacht > Erst wenn das Türschild abmontiert ist, sind die MA nicht mehr wahlberechtigt.
Ich finde, bildlicher kann man es nicht ausdrücken.
Danke und Gruß
Werner
PS: Bist Du in Deinem Fall mit dem GdS/GdB weitergekommen>