Pausenzeiten bei Wiedereingliederung (Allgemeines)
Hallo Helmut Folwaczny,
eine Widereingliederung nach § 74 SGB V, auch unter "Hamburger Modell" bekannt, ist nicht zu vergleichen mit der Arbeitsvertraglichen Beschäftigung. Hier bestimmt der Arzt in Absprache mit dem Betroffenen und unter Einbeziehung des Betriebsarztes und AG wie langen gearbeitet werden soll und auch in welchem Rahmen hier Pausen einzulegen sind, also nicht das ArbZG.
Er bekommt ja auch in dieser Zeit keinen Lohn/Gehalt sondern "Lohnfortzahlung oder Krankengeld".
Es kommt somit hier alleine darauf an, was der Arzt hier "verordnet" hat. Hat er im vorgegbenen Arbeits(Versuch)model auch Pausen vorgesehen sollten diese eingehalten werden. Änderungen des "Arbeits(Versuch)model" nur in Absprache mit dem Arzt.