Pausenzeiten bei Wiedereingliederung (Allgemeines)
Hallo Bernd Hackenberger,
die gesetzlichen Vorgaben sind schon verstanden worden, wo sich aber die Geister scheiden, ist die Tatsache, dass bei einer Wiedereingliederungszeit von z.B. 4 Stunden, in der eine Pause von 15 min. liegt, diese 15 Minuten nachgearbeitet werden müssen, also faktisch 4 Stunden und 15 Min.
Ich stehe auf dem Standpunkt 4 Stunden sind genug, aber es gibt halt auch leider immer wieder Arbeitgeber oder Vorgesetzte, die meinen, besonders schlau zu sein. Deshalb meine Anfrage, ob oder wo finde ich Litheratur darüber>
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Mit freundlichen Grüßen
Helmut Folwaczny