Pausenzeiten bei Wiedereingliederung (Allgemeines)
Hallo Helmut,
» die gesetzlichen Vorgaben sind schon verstanden worden, wo sich aber die
» Geister scheiden, ist die Tatsache, dass bei einer
» Wiedereingliederungszeit von z.B. 4 Stunden, in der eine Pause von 15 min.
» liegt, diese 15 Minuten nachgearbeitet werden müssen, also faktisch 4
» Stunden und 15 Min.
Wer hat diese Pause so festgelegt, der Arzt> Denn nur dieser könnte in den Wiedereingliederungsplan diese Pause festlegen, da er ja ALLES vorgibt.