Neuwahlen der SchwbV (Wahlen)

rjkrgbg ⌂, Regensburg, Monday, 20.09.2010, 08:06 (vor 5876 Tagen)

Hallo und Guten Morgen,

ich hab da mal eine Frage: Wir gehören zur VCS GmbH mit Sitz des Servicecenters in Regensburg. Dort hatten wir bisher eine Schwerbehindertenvertretung. Jetzt wurde im Laufe dieses Jahres eine Aussenstelle, die zum Servicecenter-Standort Regensburg gehört, in Nürnberg eingerichtet!

Dort sind ca. 4 - 5 Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte!

Was für ein Wahlverfahren trifft nun zu> Das förmliche oder kann man mit einen vereinfachten Wahlverfahren wählen>>

Wie läuft dies dann mit der Aussenstelle in Nürnberg, können die wählen per Briefwahl>> Oder muss dort ein Wahllokal geöffnet werden>>> Oder wie soll dies dann ablaufen.

Ich sage danke für Eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

;-)

--
Reinhold Krauß

Neuwahlen der SchwbV

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.09.2010, 09:42 (vor 5876 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo,

bei einer Entfernung von mehr als 100 Km sowie einem Aufwand von mehr als einer Stunde mit dem ÖPNV für die einfache Strecke dürfte die Vorraussetzung der nicht räumlich weit auseinanderliegenden Teile m. E. iSd der §§ 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX iVm. 18SchwbVWO nicht mehr gegeben sein. Ihr werdet wohl das förmliche Verfahren für den gesamten Betrieb anwenden müssen, da eine "Koppelung" der Wahlverfahren (Briefwahl hier, Versammlung dort), wie von Dir angedacht, absolut unzulässig ist.

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&Tschüß

Wolfgang

Neuwahlen der SchwbV

hackenberger, Monday, 20.09.2010, 10:10 (vor 5876 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo Krauß Reinhold,

wie der Koll. schon geschrieben hat formelles Wahlverfahren, sofern es eine SchwbV gibt.

Es wäre hier aber ja auch die "offene" Frage noch, gibt e snur 1 BR oder hat die Außenstelle einen eigenen BR>

» Wie läuft dies dann mit der Aussenstelle in Nürnberg, können die wählen
» per Briefwahl>> Oder muss dort ein Wahllokal geöffnet werden>>> Oder wie
» soll dies dann ablaufen.
Das einfachste wäre, der Wahlvorstand ordnet die generelle Briefwahl an

Sofern es in der Außenstelle einen eigenen BR gibt wäre dann dort auch eine eigene SchwbV zu wählen, wenn es mind. 5 Wahlberechtigte gibt. Dann wäre auch eine GSchwbV, § 97 SGB IX, zu bilden, sofern es diese nicht schon gibt.

Alles weiter findet Du auch den Seiten hier:


Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Wahlbroschüre

Wahlordnung SchwbVWO

§ 94 SGB IX

Wahlberechtigt bzw. wählbar>

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