Einladung nicht arbeitsfähiger u.ä. (Wahlen)

haroweini, Sachsen, Friday, 01.10.2010, 13:08 (vor 5864 Tagen) @ BirgitKE

Hallo,

ich war 18 Jahre als SVP und habe meine Arbeit gut gemacht. Ich bin nicht eurer Meinung. Ihr habt das Recht eure Mandanten in schriftlicher Form zu eurer Wahlversammlung einzuladen und der Arbeitgeber hat die Pflicht euch eine Übersicht aller schwerbehinderter/gleicgestellten mit den Angaben der Wohnanschriften auzuhändigen. Ausserdem solltet Ihr bereits ein Verzeichnis eurer Mandanten vorzuliegen haben, denn der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet ein Verzeichnis darüber anzulegen. Auch Ihr habt das Recht dieses Verzechnis abzufordern.

Frdl.Grüße
haroweini

Schwerbehindertenvertrauensperson im Ruhestand


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