Einladung nicht arbeitsfähiger u.ä. (Wahlen)
Hallo Birgit,
» Ich wollte jetzt eigentlich die Einladung zur Wahl auf 3 Wegen veröffentlichen.
» 1. Jeden Wahlberechtigten per email informieren
Bitte unbedingt auf Datenschutz achten (Adressen bitte ins BCC-Feld)
» 2. öffentlicher Aushang der Wahleinladung in Papierform
» 3. Veröffentlichung unter aktuelles im Intranet (Startseite)
Absolut ausreichend 
» So, nun kann ich die sich in der Zwischenzeit nicht im Haus befindlichen
» Kollegen ja nur schlecht erreichen. Die aktuellen Adressen werden mir vom
» AG genau wie eine Kopie des SchwbAusweises mit Hinweis auf den Datenschutz verwehrt.
Dazu schreib ich nichts mehr - dazu haben sich andere Koll. schon ausgelassen.
» Was macht ihr in diesen Fällen>
Wenn du eine Fleißaufgabe machen möchtest dann kjannst du die Adressen über Telefonbuch, Teleauskunft oder Koll. aus der Dienststelle recherchieren.
» oder denkt ihr, dass ich mit dem 3-Wege-Verfahren ausreichend eingeladen habe>
JA!
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter