Wahlhelfer (Wahlen)
Hallo,
meine Frage ist: Was darf ein Wahlhelfer alles tun>
In § 2 (1) steht, dass der Wahlvorstand Wahlhelfer zu seiner
Unterstützung bei der "Durchführung der Stimmabgabe" und bei
der "Stimmenzählung" bestellen kann.
Kann der Wahlhelfer auch für andere Vorbereitungen eingesetzt
werden>
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit lieben Grüßen
schap