Wahlhelfer (Wahlen)
Hallo schap,
lt. Deinem Profil hast Du 8 Waehler/ Wahlberechtigte. Somit also vereinfachtes Wahlverfahren.
Lese doch bitte einmal hierzu hier:
Wie wird gewählt>
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie_wird_gewaehlt
Das vereinfachte Wahlverfahren (§18-21 SchwbVWO)
Bedeutet: KEIN Wahlvorstand sonder Wahlversammlung! Bei 8 Wahlberechtigten/ Teilnehmern an der Wahl, duerfte es dann auch keiner Wahlhelfer beduerfen!