Wahlhelfer (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 07.10.2010, 09:49 (vor 5858 Tagen) @ schap

Hallo schap,

lt. Deinem Profil hast Du 8 Waehler/ Wahlberechtigte. Somit also vereinfachtes Wahlverfahren.

Lese doch bitte einmal hierzu hier:

Wie wird gewählt>
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie_wird_gewaehlt

Das vereinfachte Wahlverfahren (§18-21 SchwbVWO)

Bedeutet: KEIN Wahlvorstand sonder Wahlversammlung! Bei 8 Wahlberechtigten/ Teilnehmern an der Wahl, duerfte es dann auch keiner Wahlhelfer beduerfen!


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