SBM mit einem GdB von 30/ 40 Wahlberechtigt ? (Wahlen)
Hallo albarracin,
» gleichgestellte Beschäftigte iSd. § 2 Abs. 3 SGB IX sind natürlich
» wahlberechtigt, wenn sie die Gleichstellung dem AG mitgeteilt haben.
Das ist so leider nicht ganz richtig.
Dem AG die Schwerbehinderung oder Gkeichstellung mit zu teilen ist keine Wahlvorraussetzung. Es reich vollkommen dieses dem WV oder SBV mitzuteilen. Nur mit dem Wahrnehmen des Wahlrechtes outet man sich quasi. Denn man kommt damit in die Wählerliste und diese darf der AG einsehen.