SBM mit einem GdB von 30/ 40 Wahlberechtigt ? (Wahlen)
Hallo Susanne,
ist ein mehr oder weniger schwerer Fehler schon während der Wahlvorbereitungen erkennbar, müssen anfechtungsberechtigte Personen - und damit insbesondere der Arbeitgeber - nicht auf das Ende der Wahl warten. Sie können vielmehr mit einer einstweiligen Verfügung beim ArbG den Abbruch der Wahl einfordern.
Siehe auch Wahlbroschüre Seite 51
Wenn der Wahlvorstand rechtwidrig handelt muss halt die SchwbV beim ArbG die Abberufung des WV per einstweiliger Verfügung beantragen. Kommt das ArbG diesem nach und setzt nicht von Amtwegen einen neuen WV ein, wäre die SchwbV hier gefordert sofern die Amtszeit noch nicht abgelaufen ist.
Bitte nun doch sehr sehr dringend einmal die Wahlbroschüre zu lesen!!