SBM mit einem GdB von 30/ 40 Wahlberechtigt ? (Wahlen)

klammer05, hessen, Tuesday, 12.10.2010, 09:49 (vor 5854 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» gleichgestellte Beschäftigte iSd. § 2 Abs. 3 SGB IX sind natürlich
» wahlberechtigt, wenn sie die Gleichstellung dem AG mitgeteilt haben. Sie
» erfüllen damit die Vorraussetzung des § 94 Abs. 2 SGB IX.
»
» Behinderte Menschen mit einem GdB unter 50 ohne
» Gleichstellung
sind natürlich nicht wahlberechtigt, da sie nicht
» schwerbehindert iSd § 2 Abs. 2 SGB IX sind und somit nicht die
» Vorraussetzungen des § 94 Abs. 2 SGB IX erfüllen.
»
» Was trifft denn jetzt eigentlich bei Dir zu >
»
» Würden Beschäftigte mit einem GdB unter 50 und ohne Gleichstellung in die
» Wählerliste aufgenommen und würden Wahlunterlagen bekommen, dann wäre die
» wahl m. E. nicht nur anfechtbar, sondern wegen eines außerordentlich
» schweren Verstoßes gegen grundlegende Wahlvorschriften nichtig. Eine
» laufende Wahl müßte sofort abgebrochen werden, das Wahlwerfahren neu
» gestartet werden (nach Möglichkeit mit kompetenteren WV)
es haben wohl alle wahlunterlagen erhalten,die GdB 30 und 40 haben,aber ohne gleichstellung,zumindest kein gleichstellungsbescheid vorliegen haben.
der wahlvorstand hat dann einfach neue wahlbriefunterlagen versandt,und erklär die alten stimmzettel werden vernichtet.ich denke eine heilung innerhalb der wahlfrist.aber ob sowas zulässig ist fraglich.

klammer05


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