Monatsgespräch (Allgemeines)
Mein Betrieb verfügt über zwei Betriebsratsgremien.(Unterschiedlicher Standort)Nun haben beide Gremien beschlossen das Monatsgespräch nach §74 nur noch zusammen durchzuführen. Mein Hinweis jedes Betriebsratsgremium habe das getrennt zu machen wurde vom Tisch gefegt. Weiterhin verwies ich auf den GBR der ebenfalls ein Monatsgespräch durchzuführen hätte wo die beide Standorte betreffenden Themen zu behandeln wären. Meine Frage: Ist das gemeinsame Monatsgespräch zulässig>
Ralf