Monatsgespräch (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.10.2010, 09:47 (vor 5853 Tagen) @ Ralf

Servus Ralf,

» Mein Betrieb verfügt über zwei Betriebsratsgremien.(Unterschiedlicher
» Standort)Nun haben beide Gremien beschlossen das Monatsgespräch nach §74
» nur noch zusammen durchzuführen. Mein Hinweis jedes Betriebsratsgremium
» habe das getrennt zu machen wurde vom Tisch gefegt.
Gibt es bei euch ev. eine abweichende Regelung nach § 3 BetrVG>
Dann wäre es ev. möglich.
Möglich wäre es m.E. auch dann, wenn in diesen Gesprächen nur allgemeine Themen behandelt würden.

» Weiterhin verwies ich auf den GBR der ebenfalls ein Monatsgespräch durchzuführen hätte
Welche Rechtsgrundlage>

» Meine Frage: Ist das gemeinsame Monatsgespräch zulässig>
Im Zweifelsfalle (sprich wenn es gesetzeswidrig durchgeführt wird) muss sich wohl ein Gericht mit der Frage beschäftigen.

Meine Frage zurück: Worin liegt eigentlich dein Problem> Wichtig ist doch vor allem, dass miteinander geredet wird.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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