Monatsgespräch (Allgemeines)
Servus Ralf,
» Mein Betrieb verfügt über zwei Betriebsratsgremien.(Unterschiedlicher
» Standort)Nun haben beide Gremien beschlossen das Monatsgespräch nach §74
» nur noch zusammen durchzuführen. Mein Hinweis jedes Betriebsratsgremium
» habe das getrennt zu machen wurde vom Tisch gefegt.
Gibt es bei euch ev. eine abweichende Regelung nach § 3 BetrVG>
Dann wäre es ev. möglich.
Möglich wäre es m.E. auch dann, wenn in diesen Gesprächen nur allgemeine Themen behandelt würden.
» Weiterhin verwies ich auf den GBR der ebenfalls ein Monatsgespräch durchzuführen hätte
Welche Rechtsgrundlage>
» Meine Frage: Ist das gemeinsame Monatsgespräch zulässig>
Im Zweifelsfalle (sprich wenn es gesetzeswidrig durchgeführt wird) muss sich wohl ein Gericht mit der Frage beschäftigen.
Meine Frage zurück: Worin liegt eigentlich dein Problem> Wichtig ist doch vor allem, dass miteinander geredet wird.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter