Monatsgespräch (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.10.2010, 11:24 (vor 5853 Tagen) @ Ralf

Servus Ralf,

» sobald bei einem 74-ger Personelle Angelegenheiten auf die Tagungsordnung
» kommen, sehe ich das Problematisch.
In diesem Fall geb ich dir recht.
Für die Durchführung der monatlichen Besprechungen ist keine besondere Form vorgeschrieben. Einladen kann der AG oder der BR. Über den Zeitpunkt und den Ort sollten sich die Beteiligten einigen. Eine Tagesordnung ist nicht vorgesehen. Beide Seiten sollten Gesprächspunkte benennen, damit sie sich auf die anstehenden Fragen vorbereiten und evtl. die notwendigen Unterlagen bereithalten können

» Das miteinander reden ist ok. Aber dann nicht nur mit einem Teil der
» BR-Mitglieder - wie es bei uns passiert. Ein Gremium mit allen
» BR-Mitgliedern das andere mit Vorsitzenden und Stellvertreter.
Dies hast du vorher nicht geschrieben.
Auf der Seite des BR haben regelmäßig alle BR-Mitglieder an den Besprechungen teilzunehmen (GK-Kreutz, Rn. 14; Richardi, Rn. 7). Der BR kann auch den Betriebsausschuss (§ 27) oder einen anderen Ausschuss (§ 28) mit der Durchführung der Besprechungen beauftragen (ErfK-Kania, Rn. 5; Fitting, Rn. 5; HSWG, Rn. 4; a. A. GK-Kreutz, a. a. O.; Richardi, a. a. O.; offen gelassen vom BAG 19. 1. 84, AP Nr. 4 zu § 74 BetrVG 1972).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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