untätige SBV (Wahlen)
Hallo,
bislang gab es bei uns nur in Sachsen eine SBV, die als einige SBV auch die Auffangzuständigkeit hatte.
Allerdings hat sie ihr Mandat nie gelebt und besucht auch keine Schulungen, weil sie der Meinung ist, dass sie das als VdK-Mitglied nicht brauche.
Sie besucht so gut wie keine Personalratssitzungen (2x in 4 Jahren) und hat an den Monatsgesprächen noch nie teilgenommen.
Wenn Schwerbehinderte oder Gleichgestellte zu ihr kommen, verweist sie nur auf den VdK, den Personalrat oder rät zu einem Anwalt zu gehen. Gewerkschaft ist für sie ein rotes Tuch.
Auch beim Stellenbesetzungsverfahren beteiligt sie sich nicht. Der Gesamtdienststellenleiter verweist mich ständig darauf, dass meine SBV-Kollegin das nie einfordere und er möchte, dass ich das in meinem Bereich doch auch großzügiger sehen soll.
Sie argumentiert, dass sie das Recht zwar habe an den Personalratssitzungen, Monatsgesprächen etc. teilzunehmen, aber das sei keine Pflicht.
Als ich in Baden-Württemberg zur SBV gewählt wurde, hat sie auf meine Anfrage wegen GSBV lange nicht reagiert. Erst als ich Sie in Dresden persönlich aufgesucht habe, konnte sie nicht ausweichen. Da wir nur 2 mal örtliche SBV im Gesamtunternehmen haben, haben wir uns geeinigt, dass ich die GSBV mache, sie die 1. Stellv. GSBV ist und meine örtliche stellv. SBV die 2. stellv. GSBV macht.
Seither ist der Kontakt aber wieder tot und sie kommt meiner Bitte mich bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit, Überschneidung von Sitzungsterminen) zu vertreten, nicht nach. Meine 2. stellv. GSBV kann die Vertretung nicht wahrnehmen, wenn nicht klar ist, ob die 1. stellv. GSBV verhindert ist, da sie ja nie reagiert. Am Telefon sagt sie immer, sie rufe gleich zurück, es gehe jetzt schlecht, sie ruft aber nie zurück. E-Mails öffnet sie, aber werden auch nicht beantwortet.
Da sie in Sachsen seit 2006 SBV ist, habe ich den Personalrat von dort angefragt, ob die Wahl eingeleitet wird. Mir wurde mitgeteilt, dass der PR und die SBV in Sachsen sich geeinigt hätten, die SBV-Mandatszeit analog zu den Wahlen des PR bis 2012 zu verlängern. Der Dienstellenleiter wolle nicht so viele Wahlen. Aufgrund meiner Einwirkung auf den PR wurde die SBV-Kollegin nun gedrängt doch jetzt die Wahl einzuleiten. Der PR wurde von ihr nun zum Wahlvorstand bestellt. Kann / darf ich als GSBV vor der Wahl darauf hinweisen, dass die Kollegin ihr Amt nur untätig begleitet> Sie hat Aushänge gemacht in denen Sie sich sehr engagiert schildert. Der PR und ich sind mehr als verwundert über diese Unwahrheiten. Bislang gbt es keine Gegenkandidauren und im Gespräch mit den Wählerinnen und Wählern bekomme ich gesagt, dass die Kollegin so nett aussieht und man in den Aushängen sehe, dass sie sehr engagiert sei.
Hab mich bislang nicht getraut das klarzustellen, da das nach unkolleiegialem Verhalten und nicht nach vertrauensvoller Zusammenarbeit aussieht. Ist es ja auch nicht. Der PR in Ba.-Wü. und der GPR arbeiten mit mir gerne zusammen. Der PR in Sachsen hätte zwar auch gerne eine aktive SBV, sagt aber auch, dass er nicht zur Abwahl aufrufen wolle, da das nach außen auch ein schlechtes Licht auf ihn werfe. Außerdem bleibt sie bei Abwahl als örtliche SBV auch weiterhin GSBV, denn sie denkt ganz sicher nicht an Rücktritt. Dem PR-Kollegen sagte sie neulich wohl, dass sie wegen Kündigungs- und Versetzungsschutz auf das SBV-Amt angewiesen sei.
Habe leider keine Lösung über die Suchfunktion gefunden. Beim Integrationsamt habe ich schriftlich angefragt. Doch das Antwortschreiben war lapidar: "...eine Untätigkeit stellt noch keine grobe und schwere Amtspflichtverletzung dar..." oder "...es liegen im geschilderten Sachverhalt keine Fehler, wir beispielsweise eine Falschberatung vor...".
Die Schreiberin vom Integrationsamt (laut Briefkopf "Amtsleitung") ist im Internet auch beim VdK als engagierte Kollegin vorzufinden. Ein Zufall>
Langer Text. Aber es belastet mich und meine Arbeit sehr.
Nur, was kann ich tun>
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Grüße
"blaescher"